Deutschland: Bundesarbeitsgericht: Kirchenmitarbeiter haben das Recht zu streiken.

20 Nov

 

Das Bundesarbeitsgericht hat das kirchliche Streikverbot gelockert. Unter bestimmten Umständen dürfen also nun auch die 1,3 Millionen Mitarbeiter bei Diakonie und Caritas ihre Arbeit aus Protest niederlegen. Dumpinglöhne und Leiharbeit hatten vor allem die Diakonie in Verruf gebracht.

© Bild: 2011 dpa

Das Bundesarbeitsgericht hat das kirchliche Streikverbot gelockert. Unter bestimmten Umständen dürfen also nun auch die 1,3 Millionen Mitarbeiter bei Diakonie und Caritas ihre Arbeit aus Protest niederlegen. Dumpinglöhne und Leiharbeit hatten vor allem die Diakonie in Verruf gebracht.

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:bundesarbeitsgericht-kirchenmitarbeiter-haben-das-recht-zu-streiken/70120210.html